Präambel
Der Vertrag kommt mit der heise & dumrath medien gmbh & co. kg, Karl-Wiechert-Allee 10, 30625 Hannover, Registergericht Hannover HRA 26556, persönlich haftende Gesellschafterin: heise & dumrath medien geschäftsführung gmbh, Registergericht Hannover HRB 60176, Geschäftsführender Gesellschafter: Ansgar Heise, Geschäftsführer: Karsten Marquardsen (nachfolgend „HDM“ genannt) zustande. Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen HDM und dem jeweiligen Auftraggeber und werden mit der Bestellung ausdrücklich anerkannt.
I. Produkte Digitales Marketing
1. Zustandekommen des Vertrages, Datenweitergabe, Schutzrechte Dritter
(1) Angebote von HDM sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftrag des Auftraggebers und Annahme von HDM zustande.
(2) Die Angebote von HDM richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Bestellung bestätigt der Auftraggeber, als Unternehmer zu handeln. Eine Belieferung von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
(3) Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit seiner Unterzeichnung unter den Bestellschein, als auch durch die Übersendung einer elektronischen Nachricht (insb. E-Mail bzw. Fax) oder das Anklicken des Bestellen-/Kaufen-/Buchen-Buttons im Onlineshop von HDM rechtsverbindlich. Der Auftraggeber hat die rechtliche Zulässigkeit vor Auftragserteilung selbst zu klären und stellt HDM insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere stellt der Auftraggeber vor Auftragserteilung sicher, dass er sämtliche erforderlichen Rechte zur Weitergabe der einzustellenden Informationen besitzt. Dies gilt insbesondere für alle entsprechenden Rechte an Bildern und / oder Logos. Dazu überträgt der Auftraggeber an HDM ein vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung an allen Werken oder Werkteilen, sowie Datenbanken oder jeden anderen Produktinformationen zur Erfüllung dieses Vertrages durch HDM, einschließlich des Rechts, diese Inhalte mit Printmedien, online, auf CD-ROM, und jeder bekannten oder unbekannten digitalen und/oder mobilen Ausprägung, etc. zu publizieren, auch zu Werbezwecken. Der Auftraggeber stellt HDM von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Weitergehende Ansprüche von HDM bleiben unberührt. Soweit es für die Erbringung der von HDM geschuldeten Leistungen erforderlich ist, räumt der Auftraggeber HDM das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, widerrufliche Recht ein, Namen, Daten und Kennzeichnung des Auftraggebers sowie für die Durchführung der von HDM geschuldeten Leistungen ggf. erforderliche Materialien ausschließlich für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Der Auftraggeber sichert zu, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen und stellt HDM im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte von allen damit zusammenhängenden Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei.
(4) Der Auftrag ist angenommen, wenn HDM ihn nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen zurückweist.
2. Inhalt des Vertrages
Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus dem durch HDM angenommenen, konkreten Auftrag des Auftraggebers unter Berücksichtigung der nachstehenden abstrakten Beschreibungen der von HDM angebotenen Leistungen:
2.1 Standard-Homepages, Landingpages (Kontaktseiten), Shops und Apps
(1) HDM stellt dem Auftraggeber während der Geltungsdauer dieser Dienstleistungsvereinbarung eine gestaltete Internetpräsenz bzw. App-Präsenz und die damit verbundenen Dienste zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang für Homepages ist unter https://www.heise-homepages.de bzw. für Apps unter https://www.heise-regioconcept.de/produkte/apps beschrieben und nur wie dort dargestellt zu beziehen. HDM räumt dem Auftraggeber für die Geltungsdauer dieses Vertrages das einfache, nicht übertragbare und auf die Laufzeit beschränkte Recht ein, die Software zur Pflege eines eigenen Webauftritts zu nutzen und diesen Webauftritt im Internet Dritten zugänglich zu machen.
(2) Im Fall einer Ablehnung oder einer nachträglichen Löschung der mobilen Applikation aus einem oder mehreren App Stores entfällt die Verpflichtung auf Erfüllung dieses Vertragsbestandteils durch HDM. Der Vertrag im Übrigen bleibt unberührt.
(3) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen, sie zu verleihen oder zu vermieten oder in anderer Form auf Dritte zu übertragen, oder zu ändern, zu übersetzen, Reverse Engineering zu betreiben, zu dekompilieren oder disassemblieren oder sonstige Derivate zu erstellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Überlassung oder Einsichtnahme des Quellcodes der überlassenen Software besteht nicht.
(4) HDM vermittelt die Anmeldung und Registrierung von Wunschadressen als Second-Level-Domain. Die nachfolgenden Regelungen gelten entsprechend, falls HDM dem Auftraggeber eine Wunschadresse als Subdomain unterhalb einer Second-Level-Domain zur Verfügung stellt.
(5) HDM betreut während der Geltungsdauer dieses Vertrages die von dem Auftraggeber über HDM angemeldeten und registrierten Domainnamen auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien und Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestellen.
(6) Nach Fertigstellung der Endversion ist der Auftraggeber zur Abnahme der Software verpflichtet, sofern die Software im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist.
(7) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist HDM berechtigt, die dem Auftraggeber zugeordneten Domainnamen zu löschen bzw. die Löschung bei der jeweiligen Vergabestelle zu beauftragen, auch wenn von dem Auftraggeber ein Dritter als Nutzungsberechtigter mitgeteilt worden ist.
(8) Sollte der Auftraggeber oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter mit schriftlich nachzuweisender Zustimmung des Auftraggebers nach Vertragsende die Weiterbenutzung eines Domainnamens über einen anderen Anbieter wünschen, wird HDM hierzu unverzüglich die erforderliche Freigabe ohne zusätzliches Entgelt erteilen, sofern der Auftraggeber gegenüber HDM bestehende Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung vollständig ausgeglichen hat.
(9) Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von HDM steht HDM an dem zur Verfügung gestellten Domainnamen ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht zu. Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung der von ihm zu entrichtenden Vergütung in Verzug, ist HDM nach vorheriger schriftlicher Ankündigung unter Einräumung einer weiteren Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen nach Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, den Domainnamen bei der zuständigen Vergabestelle löschen zu lassen oder aber entgeltlich unter Anrechnung auf die bestehende Restforderung des Auftraggebers eigenständig zur Nutzung auf Dritte zu übertragen.
(10) Im Rahmen der Internetpräsenz inkl. Domain stellt HDM dem Auftraggeber zu bestimmten Produkten E-Mail-Accounts zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sämtliche Aktionen, die über seinen E-Mail-Account ausgeführt werden. Er verpflichtet sich, durch die Nutzung seines E-Mail-Accounts nicht gegen geltende Rechtsvorschriften oder die Rechte Dritter zu verstoßen.
(11) Für die für den Internetzugang notwendigen Hardware und Softwarevoraussetzungen hat der Auftraggeber selbst auf eigene Kosten zu sorgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Nutzung der Internetpräsenz oder Teilen hiervon, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber die Internetpräsenz sowie die HDM-Leistungen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
- Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (sog. „Spamming / Mail-Bombing“);
- Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken ohne deren Einwilligung, es sei denn zu dem Dritten besteht eine Geschäftsbeziehung und es kann aufgrund objektiver Umstände berechtigterweise von einem mutmaßlichen Einverständnis des Dritten mit dem Empfang von Werbe-E-Mails ausgegangen werden;
- das Fälschen von Mail oder Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren, Trojanern oder anderem schädlichen Code;
- die Beeinträchtigung oder Verletzung der Privatsphäre Dritter.
Eine Überwachung oder Überprüfung der publizierten Inhalte durch HDM findet nicht statt.
(12) Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe eines Impressums und einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung nach den gesetzlichen Vorschriften auf seinen Webseiten verpflichtet. HDM übernimmt keine Verantwortlichkeit in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit bzw. Pflege des Impressums und der Datenschutzerklärung.
(13) Die Nutzung der Internetpräsenz erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit sowie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Auftraggebers. Alle im technischen System gespeicherten Daten zur Bereitstellung der Internetpräsenz werden spätestens 60 Tage nach Beendigung des Vertrags gelöscht.
2.2 Suchmaschinenmarketing
(1) HDM wird für den Auftraggeber bei Internetsuchdiensten (z.B. Google- oder Microsoft-Netzwerk) ein Werbekonto einrichten, welches von HDM verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und HDM zustande. Das erstellte Konto ist Eigentum von HDM. Sofern der Auftraggeber ein eigenes Konto besitzt, verwaltet HDM dieses während der vereinbarten Vertragslaufzeit.
(2) Der Auftraggeber akzeptiert hierzu ebenfalls die Nutzungsbedingungen der verwendeten Internetsuchdienste. Bei Beauftragung von Google Ads gelten die zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die unter https://payments.google.com/u/0/paymentsinfofinder abzurufen sind. Bei Beauftragung von Microsoft Advertising gelten die zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die unter https://about.ads.microsoft.com/de-de/ressourcen/richtlinien/microsoft-advertising-vertrag abzurufen sind.
(3) HDM wird auf diesem Werbekonto Suchwörter, bei Google Shopping oder Comparison Shopping Produkte, für den Auftraggeber einbuchen, bei deren Eingabe in die Suchmaske und anschließender Suche durch die Internetsuchdienste für den jeweiligen Nutzer sichtbare Anzeigetexte angezeigt werden können.
(4) HDM wird auf der Grundlage der festgelegten Keywords Anzeigentexte entwerfen, die auf dem Werbekonto hinterlegt werden und die bei Eingabe der für den Auftraggeber hinterlegten Keywords auf den Webseiten der Internetsuchdienste erscheinen sollen. Die Werbekampagnen enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.
(5) HDM wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird. Sofern das vom Auftraggeber beauftragte Impressionsziel zum Vertragsende nicht vollständig erreicht wird, wird der Vertrag noch für längstens 6 Monate fortgeführt. Nach diesem Zeitraum gilt das Impressionziel als erreicht.
(6) HDM kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.
(7) HDM wird bei der Auftragsdurchführung nach eigenem Ermessen unterschiedliche Keyword-Optionen wählen, mit denen der Erfolg einer Kampagne erhöht werden soll. Im Rahmen dieser Funktion schalten die Internetsuchdienste die Anzeigen des Auftraggebers für relevante Varianten der angegebenen Keywords. Welche Keywords als „relevante Varianten“ anzusehen sind, wird allein durch die Internetsuchdienste bestimmt. HDM übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Auftraggeber mit Blick auf die Auswahl und Zusammenstellung der von den Internetsuchdiensten im Rahmen dieser Option gewählten Keywords.
(8) Der Auftraggeber kann, bei Standard-Auftragspaketen, jederzeit über eine Onlineschnittstelle ein Reporting abrufen, um so den Erfolg der Suchmaschinenwerbung nachvollziehen zu können. Zugangsdaten zu dieser Onlineschnittstelle erhält der Auftraggeber bei Aktivierung seiner Suchmaschinenwerbung. Das Vertragsverhältnis berechtigt den Auftraggeber nicht, nach Vertragsbeendigung die Herausgabe des Benutzerkontos bzw. der von HDM auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten zu verlangen. Bei individuelle Auftragspaketen wird ein individuelles Reporting erstellt.
(9) Sofern das vom Auftraggeber beauftragte Budget in einem Monat nicht vollständig verbraucht wird, überträgt HDM das verbleibende Budget auf den Folgemonat. Verbleibt dem Auftraggeber zum Vertragsende noch unverbrauchtes Budget, so wird der Vertrag noch für längstens 6 Monate fortgeführt, damit dieses Budget verbraucht werden kann. Nach diesem Zeitraum gilt das Budget als aufgebraucht.
(10) HDM teilt den vereinbarten monatlichen Verkaufspreis in das bei den Internetsuchdiensten einzubuchende Mediabudget und eine Servicepauschale auf. Die Höhe des einzubuchenden Mediabudgets richtet sich nach der folgenden Staffelung:
- 1 – 250 Euro: 51%
- 251 – 599 Euro: 55%
- 600 – 749 Euro: 60%
- 750 – 1.499 Euro: 65%
- – 1.999 Euro: 70%
- ab 2.000 Euro: 75%
Abweichungen von dieser Staffelung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und HDM.
2.3 Social-Media-Anzeigen, Social Profile, Social Media Content Creation, Google Business Content Creation
(1) Nachfolgend genannte „Social-Media-Kanäle“ können die Dienste Facebook, Google Business Profil, Instagram, LinkedIn, Pinterest, TikTok, X und Xing, umfassen. Die Liste der Social-Media-Kanäle kann von HDM beliebig verändert werden. Dies geschieht nach Rücksprache mit dem Auftraggeber.
(2) HDM wird für den Auftraggeber in Social-Media-Kanälen in einem HDM eigenen Benutzerkonto Anzeigen einbuchen bzw. Profilseiten anlegen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und HDM zustande.
(3) HDM wird auf diesem Benutzerkonto Anzeigen für den Auftraggeber einbuchen, die dem jeweiligen Nutzer angezeigt werden können, wenn die vom Auftraggeber bekannt gegebenen Parameter (z.B. Ort oder Zielgruppe) beim jeweiligen Nutzer zutreffen. Die Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.
(4) HDM wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.
(5) HDM kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische Ausrichtung (Radius oder Zielgruppeneinstellung) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.
(6) HDM wird dem Auftraggeber im Falle der Erstellung von Profilseiten bei Social-Media-Kanälen Zugriffsrechte zur Pflege von Inhalten einräumen. Der Auftraggeber ist selbst für die Pflege von Inhalten verantwortlich.
(7) HDM postet und kommentiert auf den Social-Media-Kanälen ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers. HDM kommt diesem Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nach. Ansprüche Dritter gegenüber dem Auftraggeber adressieren ausschließlich an den Auftraggeber. Für Urheberrechtsverletzungen, Eigentumsrechteverletzungen und dergleichen auf Social-Media-Kanälen haftet der Auftraggeber. Für Schäden, die durch Posten, Kommentieren oder sonstige redaktionelle Arbeit der HDM auf den Social-Media-Kanälen des Auftraggebers für den Auftraggeber oder Dritten entstehen, haftet HDM nicht.
2.4 heise Marketingradar
(1) Der Dienst heise Marketingradar unterstützt den Auftraggeber bei der Suchmaschinenoptimierung für seine Website (nachfolgend „Website“ genannt). HDM stellt hierbei dem Auftraggeber eine Cloud Software zur Verfügung, mit welcher der Auftraggeber Hinweise auf Ranking Veränderungen seiner Website und Ranking Veränderungen von ausgewählten Wettbewerbern bei Google bekommt. Der heise Marketingradar unterstützt den Auftraggeber bei der Auswahl der richtigen Keywords und bei der Ermittlung der Wettbewerber.
(2) HDM legt nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Grundlagen der Suchmaschinenoptimierung in Abstimmung mit dem Vertragspartner Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, so genannte Keywords, fest, welche zur Suchmaschinenoptimierung eingesetzt werden. Der Vertragspartner akzeptiert, dass HDM keinen direkten Einfluss auf das Ranking einer Domain oder Internetseite bei den Suchmaschinen hat und dass Suchmaschinen ihre Algorithmen, Funktionen, Parameter und Gewichtungen jederzeit ändern können. Ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte sonstige Positionierung, bestimmte Zugriffszahlen oder die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolgs schuldet HDM daher nicht.
2.5 Firmenvideo, Fotopaket, Google Street View Trusted, Premium 3D-Tour
(1) HDM produziert, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem von HDM beauftragten Dienstleister, Firmenvideos, Fotopakete, Google Street View Trusted-Rundgänge und Premium 3D-Touren. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und HDM zustande.
(2) HDM stellt dem Auftraggeber auf Wunsch eine Kopie des produzierten Materials als einbindbares Widget, als Download oder per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Aushändigung des Rohmaterials ist ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich, vor dem Auftragsbeginn sämtliche erforderlichen Film- und Fotogenehmigungen, insbesondere bei seinen Mitarbeitern, für HDM einzuholen.
(4) Änderungen des fertig gestellten Produkts nach Vorgaben des Auftraggebers sind zusätzlich vergütungspflichtig.
2.6. Suchmaschinenoptimierung (SEO)
(1) HDM optimiert die mit dem Auftraggeber abgestimmten Suchbegriffe in der betreffenden Suchmaschine mit dem Ziel, die Webseite des Auftraggebers professionell zu vermarkten.
(2) Die Veröffentlichung und Positionierung der Webseite des Auftraggebers in den Ergebnissen der Suchmaschine liegt im alleinigen Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenanbieters.
(3) HDM übernimmt keine Gewähr für die Veröffentlichung der Webseite des Auftraggebers durch einen bestimmten Suchmaschinenanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung der Webseite in den Suchergebnissen. Dies gilt ebenfalls für eine Löschung der Webseite aus den Ergebnissen eines oder mehrerer Suchmaschinenanbieter.
2.7 Contentboost, Unternehmensblog, Premium Content und Ratgeber-Texte
(1) HDM verfasst für den Auftraggeber Webseiten-Texte, mit dem Ziel die Webseite für vereinbarte Suchbegriffe in Suchmaschinenergebnisseiten besser findbar zu machen.
(2) Die Veröffentlichung und Positionierung der Webseite des Auftraggebers in den Ergebnissen der Suchmaschine liegt im alleinigen Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenanbieters. HDM ist nicht verpflichtet, durch die Bereitstellung Texte eine Verbesserung der Findbarkeit oder Platzierung in Suchmaschinenergebnisseiten zu erzielen.
(3) HDM ist nicht verpflichtet, fachlich vollständig einwandfreie Texte zu erstellen. Der Auftraggeber kann, im Rahmen der vereinbarten Korrekturschleife, Hinweise zu fachlichen Korrekturen geben. Hierzu hat der Auftraggeber eine angemessene Frist einzuhalten.
2.8 TV-Banner
(1) HDM platziert Addressable TV Ads bei mit dem Auftraggeber vereinbarten TV-Sender-Gruppen.
(2) Die Veröffentlichung der Addressable TV Ads des Auftraggebers während des Umschaltmoments hat HDM keinerlei Einfluss, sondern liegt im alleinigen Ermessen der jeweiligen TV-Sender-Gruppe. Dies gilt insbesondere für das Erscheinen im Umfeld bestimmter Fernsehsendungen.
(3) HDM ist nicht verpflichtet, die Ausspielung der Addressable TV Ads an bestimmte Zielgruppen ohne Streuverluste zu gewährleisten. Das Zielgruppen-Targeting basiert auf dem sogenannten AGF-Panel, zu welchem unter https://www.agf.de Informationen bereitgestellt werden.
(4) Sofern das vom Auftraggeber beauftragte Impressionsziel zum Vertragsende nicht vollständig erreicht wird, wird der Vertrag noch für längstens 6 Monate fortgeführt. Nach diesem Zeitraum gilt das Impressionziel als erreicht.
2.9 Löschung unfairer Bewertungen
(1) HDM bemüht sich um die Entfernung oder Veränderung der vom Auftraggeber benannten Bewertung und nimmt hierzu Kontakt mit dem Urheber und / oder dem Betreiber der Quelle auf. HDM beseitigt selbst keine Inhalte.
(2) Die Kontaktaufnahme erfolgt im Namen und im Auftrag des Auftraggebers und auf dessen Kosten. Der Auftraggeber erteilt HDM hierzu ausdrücklich die Vollmacht, in seinem Namen und Auftrag gegenüber dem Urheber und / oder dem Betreiber der Quelle auf die Löschung hinzuwirken.
(3) HDM übernimmt keine Gewähr oder Garantie, dass die Bewertung durch den Urheber oder den Betreiber der Quelle verändert oder entfernt wird.
(4) HDM erbringt keine Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Eine eventuell erforderliche Hinzuziehung von Rechtsanwälten erfolgt durch den Auftraggeber selbst.
2.10 Spotify Ads
(1) HDM wird für den Auftraggeber bei Musikstreamingdiensten (z.B. Spotify) ein Werbekonto einrichten, welches von HDM verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und HDM zustande.
(2) Der Auftraggeber akzeptiert hierzu ebenfalls die Nutzungsbedingungen der verwendeten Dienste. Bei Beauftragung von Spotify Ads gelten die zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die unter https://www.spotify.com/de/brands/legal/advertiser-terms-and-conditions/ abzurufen sind.
(3) HDM wird auf diesem Werbekonto Einstellungen und Targeting-Kriterien (Alter, Standort, Geschlecht, Interessen) vornehmen, um den Audio-Werbespot zielgerichtet auszusteuern.
(4) HDM wird auf der Grundlage der festgelegten Targetingdaten einen Audio-Werbespot entwerfen, welcher im Werbekonto hinterlegt wird und erscheinen soll, wenn die gewählten Targetingdaten und die Interessen des Nutzers übereinstimmen.
(5) HDM wird sich um eine bestmögliche Positionierung des Werbespots bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Ausspielung zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.
(6) HDM kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.
(7) Der Auftraggeber kann jederzeit über eine Onlineschnittstelle ein Reporting abrufen, um so den Erfolg der Werbung nachvollziehen zu können. Zugangsdaten zu dieser Onlineschnittstelle erhält der Auftraggeber bei Aktivierung seiner Werbung. Das Vertragsverhältnis berechtigt den Auftraggeber nicht, nach Vertragsbeendigung die Herausgabe des Benutzerkontos bzw. der von HDM auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten zu verlangen.
(8) Sofern das vom Auftraggeber beauftragte Budget in einem Monat nicht vollständig verbraucht wird, überträgt HDM das verbleibende Budget auf den Folgemonat. Verbleibt dem Auftraggeber zum Vertragsende noch unverbrauchtes Budget, so wird der Vertrag noch für längstens 6 Monate fortgeführt, damit dieses Budget verbraucht werden kann. Nach diesem Zeitraum gilt das Budget als aufgebraucht.
(9) HDM teilt den vereinbarten Verkaufspreis in das bei den Musikstreamingdiensten einzubuchende Mediabudget und eine Servicepauschale auf. Die Höhe des einzubuchenden Mediabudgets richtet sich nach der folgenden Staffelung der vereinbarten Verkaufspreise:
- 690 – 1240 Euro: 36%
- 1241 – 1990 Euro: 45%
- ab 1.991 Euro: 55%
Abweichungen von dieser Staffelung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und HDM.
2.11 heise prime 30 Tage Testversion
(1) HDM bietet für das heise prime Produkt eine kostenfreie Testversion an mit einer Laufzeit von 30 Tagen an. Die Leistungsbestandteile der Testversion können auf www.heise-regioconcept.de/heise-prime eingesehen werden. Die Testversion endet nach 30 Tagen. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
(2) Während dieser Testphase richtet HDM dem Auftraggeber einen Zugang zu dem heise prime Kundencenter von HDM unter www.hrc-kundencenter.de ein, über das der Auftraggeber auf die Angebote der heise prime Testversion zugreifen kann.
(3) Nach Ablauf des Testzeitraums werden alle Leistungen der heise prime Testversion eingestellt. Auftraggeber können sich weiterhin in das heise prime Kundencenter einloggen und über das heise prime Kundencenter ein Upgrade auf die kostenpflichtige Vollversion von heise prime vornehmen.
2.12 Content Engagement Ads
(1) HDM wird für den Auftraggeber über den Partner Factor Eleven ein Werbekonto einrichten. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und HDM zustande.
(2) HDM bucht für den Auftraggeber über den Partner Factor Eleven sogenannte Content Engagement Ads auf dem Werbekonto nach den im Vertrag angegeben Targeting-Kriterien ein. Factor Eleven wird auf diesem Werbekonto Einstellungen und Targeting-Kriterien (Region, Anzahl der Interaktionen, Auswahl der Publisher-Sites) vornehmen, um das Werbemittel zielgerichtet auszusteuern.
(3) HDM wird auf Grundlage der Website des Auftraggebers ein interaktives Werbemittel entwerfen, welches dem Auftraggeber zur Freigabe per E-Mail geschickt wird.
(4) HDM wird sich um eine bestmögliche Positionierung des Werbemittels bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Ausspielung zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.
(5) HDM kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.
(6) Sofern das vom Auftraggeber beauftragte Interaktionsziel zum Vertragsende nicht vollständig erreicht wird, wird der Vertrag noch für längstens 6 Monate fortgeführt. Nach diesem Zeitraum gilt das Interaktionsziel als erreicht.
2.13 heise KI Social App
(1) HDM richtet für den Auftraggeber über den Partner Deep Content GmbH pro erworbener Lizenz einen Account ein. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und HDM zustande.
(2) HDM richtet pro erworbener Lizenz einen Account mit Namen, E-Mail-Adresse, Firmenname und Branche ein. Der Auftraggeber erhält pro erworbener Lizenz einen Zugang über eine E-Mail-Adresse.
(3) Der Auftraggeber kann sich mit der hinter der Lizenz verknüpften E-Mailadresse über die Website https://app.heise-ki-social.de/ in die Anwendung einloggen.
(4) Nach Login in die Anwendung kann der Auftraggeber die Stammdaten in seinem Profil selbstständig editieren und seinen Account mit seinen Social-Media-Profilen verknüpfen.
(5) Der Auftraggeber ist selbst für die Erstellung von Inhalten über die Anwendung und die Verknüpfung der Anwendung mit seinen Social-Media-Profilen verantwortlich.
(6) Mit jeder erworbenen Lizenz erhält der Auftraggeber ein in der Bestellung vereinbartes Kontingent von KI-generierten Beiträgen, das sich alle 30 Tage automatisch erneuert. Diese 30-Tage-Periode beginnt mit dem ersten Login in die Anwendung. Nach dem Ende jedes 30-Tage-Zeitraums wird das Kontingent automatisch auf die in der Bestellung vereinbarte Anzahl KI-generierter Beiträge zurückgesetzt. Nicht verbrauchte Beiträge aus dem aktuellen Kontingent werden nicht in den nächsten Zeitraum übertragen; sie verfallen bei der Erneuerung.
(7) Unter „KI-generierter Beitrag“ ist ein Text-Inhalt gemeint, der mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurde. Ein Beitrag gilt als generiert, sobald er durch die KI-Technologie produziert wurde, unabhängig davon, ob er anschließend auf Social Media oder einer anderen Plattform geteilt wird.
(8) Sollten das vereinbarte Kontingent KI-generierter Beiträge innerhalb des 30-Tage-Zeitraums (in der Anwendung als Abrechnungszeitraum angegeben) aufgebraucht werden, besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, HDM zu kontaktieren, um ein sogenanntes Beitragserweiterungspaket zu erwerben.
(9) Für jeden KI-generierten Beitrag ist eine Korrektur inklusive. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, über ein Freitext-Feld in der Anwendung spezifische Änderungswünsche zu kommunizieren. Sollte nach dieser ersten Korrektur der Wunsch nach weiteren Anpassungen bestehen, muss der Beitrag dafür neu generiert werden. Jede zusätzliche Korrektur über die erste hinaus wird für den Auftraggeber als neu generierter und somit eigenständiger Beitrag angesehen, der Teil des ursprünglich vereinbarten Kontingents von Beiträgen ist.
(10) Für Urheberrechtsverletzungen, Eigentumsrechteverletzungen und jedwede anderweitige Rechtsverletzungen auf Social-Media-Kanälen haftet der Auftraggeber. Für Schäden, die durch Posten über die Anwendung für den Auftraggeber oder Dritten entstehen, haftet HDM nicht.
2.14 BETTER JOBS
(1) BETTER JOBS bietet für einige Produkte dem Auftraggeber die Möglichkeit, Stellenanzeigen im Self Service selbst zu buchen. Für diese selbst erstellten und eingebuchten Stellenanzeigen erkennt der Auftraggeber an und verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche von ihm veröffentlichten Stellenanzeigen, Anforderungen oder sonstige Inhalte keine diskriminierenden Elemente enthalten, weder unmittelbar noch mittelbar, und nicht gegen geltende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere solche des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), verstoßen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, sicherzustellen, dass sämtliche in den Stellenanzeigen genannten Anforderungen und Auswahlkriterien in einem sachlichen Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Position stehen und den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
3. Zurückweisung des Auftrags durch HDM, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Änderungswünsche und Wettbewerb
(1) HDM behält sich vor, auch angenommene Aufträge zurückzuweisen, wenn diese aus technischen Gründen nicht durchführbar sind, der Inhalt gegen die guten Sitten oder berechtigte Interessen von HDM verstößt oder der Inhalt gegen die Werberichtlinien von Erfüllungsgehilfen verstößt. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße gegen die politische und/oder religiöse Neutralität sowie sittenwidrige Inhalte. HDM ist darüber hinaus berechtigt, Dienstleistungen oder Zugänge im Falle einer gesetzeswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung zu sperren. HDM wird den Auftraggeber hierüber informieren. Der Auftraggeber bleibt HDM gegenüber vergütungspflichtig.
(2) Ist es dem Auftraggeber aus nicht von HDM zu vertretenden Gründen nicht möglich, die für die Inanspruchnahme bestimmter individueller Leistungen erforderlichen Vertragsbeziehungen mit Dritten einzugehen, stellt dies HDM von seiner diesbezüglichen Leistungspflicht frei.
(3) Der Auftraggeber stellt HDM auf Anfrage alle für die Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen sowie insbesondere Fotos o.ä. zu Verfügung. HDM ist berechtigt, dem Auftraggeber zur Vornahme der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass HDM den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde.
(4) Jeder Änderungswunsch zum Auftrag ist unter Angabe der Auftragsnummer schriftlich an HDM zu richten.
4. Vergütung bei Kündigung, Terminausfallgebühren
(1) Kündigt der Auftraggeber oder HDM den Vertrag, so gilt mit Hinblick auf den Zahlungsanspruch von HDM Folgendes:
- Für alle vereinbarten Leistungen, mit Ausnahme Content Engagement Ads, Google Ads, Microsoft Ads, Multichannel-Werbung, TikTok Ads, TV-Banner, Social Media-Anzeigen, Spotify Ads, Suchmaschinenwerbung, Xing Ads oder YouTube Ads hat der Auftraggeber folgende Vergütung an HDM zu zahlen,
- bei Kündigung nach Vertragsschluss: 25 % der vereinbarten Vergütung;
- nach Beginn der Arbeiten durch HDM, aber vor Abschluss (Gestaltungsphase): 70 % des vereinbarten Verkaufspreises;
- nach Abschluss der Arbeiten (Abschluss der Gestaltungsphase): 100 % der vereinbarten Vergütung.
- Soweit der Vertrag Content Engagement Ads, Google Ads, Microsoft Ads, Multichannel-Werbung, TikTok Ads, TV-Banner, Social Media-Anzeigen, Spotify Ads, Suchmaschinenwerbung, Xing Ads oder Youtube Ads, umfasst, hat der Auftraggeber folgende Vergütung an HDM zu zahlen,
- bei Kündigung nach Vertragsschluss: 25 % der vereinbarten Vergütung;
- nach Start der Kampagne die entstandenen Mediakosten zuzüglich der vollständigen Servicepauschale.
In allen Fällen sind die ersparten Aufwendungen von HDM anzurechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig.
(2) Ist der Auftraggeber der Aufforderung von HDM zur Mitwirkung, insbesondere über die Zurverfügungstellung von Informationen, die für die Leistungserbringung notwendig sind, auch nach entsprechender Aufforderung und Fristsetzung nicht nachgekommen, so gilt der Vertrag als aufgehoben. Mit Hinblick auf den Vergütungsanspruch von HDM gilt Abs. 1 entsprechend. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(3) Fällt ein zwischen dem Auftraggeber und HDM vereinbarter Besuchstermin aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen aus, ist HDM berechtigt, Terminausfallgebühren wie folgt zu berechnen:
- Firmenvideo, Fotopaket, Google Street View Trusted, Premium 3D-Tour:
- 4 Arbeitstage vor Termin: 100 Euro
- 2 Arbeitstage vor Termin: 170 Euro
- 1 Arbeitstag vor Termin bzw. am selben Tag: 350 Euro
- Homepage, Homepage-Neugestaltung, App:
- 4 Arbeitstage vor Termin: 75 Euro
- 2 Arbeitstage vor Termin: 100 Euro
- 1 Arbeitstag vor Termin bzw. am selben Tag: 150 Euro
Als Arbeitstage werden die Wochentage Montag – Freitag vereinbart.
5. Korrekturabzüge
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Korrekturabzüge oder Abdrucke. Sofern HDM einen Korrekturabzug übersendet, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen innerhalb der ihm gesetzten Frist an HDM zurückzusenden. Tut er dies nicht, gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.
6. Preise, Abnahme, Fälligkeit, Verzug, Kündigung
(1) HDM ist nach Ablauf der Abrechnungsperiode berechtigt, die Entgelte mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht binnen einer von HDM gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. HDM weist den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
(2) Der Auftraggeber und HDM sind sich darüber einig, dass die Abnahme der Leistung durch die Zurverfügungstellung der Leistung durch HDM erfolgt. Soweit HDM dem Auftraggeber die Zurverfügungstellung der Leistung mitteilt, gilt die Abnahme als erteilt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht binnen 7 Werktagen unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
(3) HDM stellt dem Auftraggeber über die vertraglich vereinbarten Leistungen eine Rechnung aus. Rechnungen von HDM sind sofort und ohne Abzug fällig.
(4) Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird für die erste vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 12,50 berechnet, für jede weitere vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 7,20. Darüber hinaus behält sich HDM das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.
(5) Ist vertraglich eine Ratenzahlung vereinbart und befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate oder eines Betrages, der einer Rate entspricht, in Verzug, so wird die gesamte Forderung auf einmal fällig. Darüber hinaus ist HDM berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadenersatz durch HDM bleibt vorbehalten.
(6) Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Zahlungsansprüchen von HDM ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Laufzeit, Abonnement („Abo“) und Kündigung
(1) Der zwischen HDM und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine automatische Verlängerung des Vertrags („Abo“) vereinbart wurde. Wurde eine automatische Verlängerung („Abo“) vereinbart, muss der Vertrag bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon unberührt. HDM ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen zu einer Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt:
- Erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers;
- Verzug des Auftraggebers mit der vereinbarten Vergütung, bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise mit einer Rate oder eines Betrages, der einer Rate entspricht;
- Sonstige Einstellung von Zahlungen durch den Auftraggeber oder Ankündigung durch den Auftraggeber, dies tun zu wollen;
- Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
8. Haftung
(1) Im Anwendungsbereich des TKG bleibt die darin enthaltene Haftungsregelung unberührt.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von HDM auf das 5-fache der Auftragssumme beschränkt. Diese Beschränkung ersetzt nicht den Nachweis des Schadens.
(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden auf Grund von Datenverlusten oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität, der auf dem PC-System des Auftraggebers vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch Dritte z.B. in Form von Hackerangriffen, oder die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können, ist ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Daten. Erklärungen Dritter aus der Sphäre des Auftraggebers hat dieser gegen sich geltend zu lassen.
9. Gewährleistung
HDM ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Ein Fehler in der Darstellung des Auftrags liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) und/oder Hardware;
- durch Störung der Kommunikationsnetze des Internet-Providers, Online-Dienstes oder anderer Betreiber;
- durch Rechnerausfall beim Internet-Provider, Online-Dienst oder bei anderen Betreibern;
- durch Rechnerausfall bei HDM oder seinen Dienstleistern;
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern).
HDM übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der von HDM geschuldeten Leistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
10. Moderation, Nutzersicherheit und Beschwerden
(1) HDM moderiert Nutzerinhalte gemäß geltendem Recht. Bei Hinweisen auf unzulässige Inhalte wird der Auftraggeber informiert und zur Stellungnahme sowie Entfernung der Inhalte aufgefordert. Erfolgt keine Reaktion, können Zugriffe gesperrt werden.
(2) Meldungen über rechtswidrige Inhalte sind über das bereitgestellte Formular einzureichen. Das Formular gilt nur für auf Auftraggeber-Domains gehostete Inhalte und unterliegt der DSGVO sowie den Datenschutzrichtlinien von HDM. Das Formular ist unter https://www.heise-regioconcept.de/impressum/ abrufbar.
(4) Beschwerden zu Inhalten oder Sicherheitsfragen können über das Beschwerdeformular eingereicht werden. Reaktionen erfolgen in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Bei ungelösten Fällen ist eine außergerichtliche Streitbeilegung möglich.
11. Rückverfolgbarkeit und Verantwortung
(1) Der Auftraggeber ist zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Identität verpflichtet. HDM kann diese Daten überprüfen und im Rahmen gesetzlicher Vorgaben an Behörden weitergeben.
(2) Für veröffentlichte Inhalte trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung und sichert zu, alle nötigen Rechte zu besitzen. Bei Rechtsverstößen können Inhalte entfernt und Zugänge gesperrt werden.
12. Zugangsdaten
(1) Der Auftraggeber erhält oder erstellt für bestimmte Produkte eine Benutzerkennung und ein Kennwort. Diese sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(2) Bei Verdacht auf Missbrauch oder Kenntnisnahme durch Dritte ist HDM unverzüglich zu informieren und das Kennwort zu ändern.
(3) Der Auftraggeber haftet für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen – insbesondere bei Änderungen im Homepage-Bereich mit wirtschaftlichen oder rechtlichen Folgen. Eine Haftung von HDM ist ausgeschlossen.
13. Nutzung von Werkzeugen aus dem Bereich „Künstliche Intelligenz“
(1) Der Auftraggeber stimmt zu, dass HDM im Rahmen der Auftragsbearbeitung Werkzeuge aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz nach billigem Ermessen nutzt.
(2) Trotz sorgfältiger Auswahl und Anwendung dieser Werkzeuge übernimmt HDM keine Haftung oder Gewährleistung für die Ergebnisse, Entscheidungen oder Handlungen, die auf den von diesen Werkzeugen bereitgestellten Informationen oder Analysen basieren.
(3) Wo immer möglich, setzt HDM KI-Werkzeuge ein, die nicht mit den von HDM eingegebenen Daten trainiert werden. Dennoch kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass einige dieser Tools die eingegebenen Daten für Trainingszwecke nutzen.
(4) Es obliegt dem Auftraggeber, sicherzustellen, dass er nur solche personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, die er zur Bearbeitung freigeben möchte, und er erkennt an, dass HDM keine Kontrolle über die Datenverarbeitungspraktiken Dritter hat.
14. Änderung der AGB
(1) HDM ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu ändern oder zu ergänzen, sofern es sich nicht um solche Klauseln handelt, die wesentliche Vertragsbestandteile darstellen. Die geänderten oder ergänzten Vertragsbedingungen werden dem Auftraggeber an die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses zu benennende E-Mail-Adresse übersandt.
(2) Widerspricht der Auftragnehmer den geänderten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, werden die Änderungen wirksam. HDM wird den Auftraggeber im Rahmen der Übermittlung der geänderten Vertragsbedingungen auf sein Widerspruchsrecht hinweisen.
(3) Im Fall des Widerspruches ist HDM berechtigt, die zwischen HDM und dem Auftraggeber bestehenden vertraglichen Vereinbarungen, in die diese AGB mit einbezogen wurden, ordentlich zu kündigen.
15. Kooperationspartner, Datenspeicherung, Übertragung an Dritte, Agenturen
(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die bestellte Werbung auch in andere Verzeichnisse und soziale Netzwerke übernommen wird. HDM haftet nicht für Abweichungen in Art und Umfang der Einträge.
(2) Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
(3) HDM ist befugt, den Vertrag als Ganzes mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Hierzu erteilt der Auftraggeber mit Vertragsschluss seine Zustimmung.
(4) Soweit der Auftrag über eine Agentur abgewickelt wird, haftet die Agentur für die Richtigkeit der übermittelten Daten. Eine Agenturvergütung für andere Agenturen setzt voraus, dass HDM die Texte der Eintragungen und technisch wiedergabefähige Vorlagen liefert und den Auftrag im eigenen Namen erteilt. Die von HDM gewährte Mittlervergütung (Provision) darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. HDM muss für jeden seiner Auftraggeber einen gesonderten Auftrag erteilen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung erforderlichen Informationen bereitstellen.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand; anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, soweit der Auftraggeber ein Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(2) Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Hannover vereinbart, falls der Auftraggeber zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und/oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
17. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Bestimmung oder Klausel des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder wer- den, so gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Klausel dasjenige, was die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Klausel rechtlich wirksam vereinbart hätten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, insoweit alle erforderlichen Erklärungen abzugeben.
18. Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
HDM nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil. Es besteht diesbezüglich keine gesetzliche Verpflichtung.
Stand: 04.11.2025
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II Produkte Telekommunikationsverzeichnisse Print und Online
Die heise & dumrath medien gmbh & co. kg handelt im eigenen Namen und für eigene Rechnung im Rahmen der Gemeinschaft mit der DTM Deutsche Tele Medien GmbH. USt-IdNr.: DE115689535.“
1. Zustandekommen des Vertrages
1.1 Der Auftrag ist angenommen, wenn HDM nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen den Auftrag zurückweist. Der Print-Auftrag wird jeweils für die Laufzeit einer Buchausgabe, bzw. bei Mehrjahresaufträgen und/oder Abonnementaufträgen für mehrere aufeinanderfolgende Buchausgaben erteilt. Die Laufzeit des Internet-Auftrags beginnt mit der Livestellung des Internet-Auftrages und endet durch Kündigung des Auftraggebers oder mit Ende der beauftragten Laufzeit. Die Rechnungsstellung bei Mehrjahresaufträgen und/oder Abonnementaufträgen erfolgt pro Jahresauftrag ca. 4 Wochen vor Erscheinen der jeweiligen Buchausgabe. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung jeweils sofort fällig. Der Auftrag kann auch telefonisch, per E-Mail, Telefax oder auf andere Weise abgeschlossen werden. Im Übrigen bedürfen sämtliche Vereinbarungen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Die Preisberechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste von HDM. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
1.2 Die Angebote von HDM richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Bestellung bestätigt der Auftraggeber, als Unternehmer zu handeln. Eine Belieferung von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
2. Medienpaket
HDM stellt dem Auftraggeber ein Medienpaket zur Verfügung. Dieses umfasst die Verbreitung werblicher Inhalte des Auftraggebers mit bestmöglichen Reichweiten in verschiedenen medialen Ausprägungen, wie z. B. sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und verschiedenen Onlineportalen. Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.
Dabei bleibt es dem Auftragnehmer vorbehalten, die jeweilige Auswahl über die gewählten Ausprägungen zu treffen, sofern die Auswahl für den Auftraggeber zumutbar und interessengerecht ist.
Die Laufzeit eines Medienpakets beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung in den jeweiligen medialen Ausprägungen für die Dauer von zwölf Monaten
3. Zahlungsverzug
Befindet sich der Auftraggeber mit Zahlungen aus früheren Aufträgen in Verzug, so ist HDM berechtigt, die Ausführung des neuen Auftrages von der Vorauszahlung des vereinbarten Preises für den Neuauftrag abhängig zu machen. Insoweit sind die für HDM tätigen Handelsvertreter zum Inkasso bevollmächtigt.
4. Änderungen; Rücktritt des Auftraggebers
Jeder Änderungswunsch zum Auftrag ist unter Angabe der Auftragsnummer schriftlich an HDM zu richten und bedarf zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung seitens HDM. Für Mängel, die auf telefonische Übermittlung zurückzuführen sind, haftet HDM nicht.
Ein eventueller Rücktritt vom Vertrag ist gegenüber HDM schriftlich zu erklären. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so bleibt der volle Vergütungsanspruch bestehen. Dabei sind die ersparten Aufwendungen von HDM zu berücksichtigen, die bei Internet-Aufträgen nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand und bei Print-Aufträgen pauschal wie folgt berechnet werden
- bis Redaktionsschluss Innendienst: 40 %
- nach Redaktionsschluss: 20 %
- ab Druckreife: 0 %
Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens jederzeit gestattet.
Bei Mehrjahresaufträgen und/oder Abonnementaufträgen gelten dieselben Staffeln [Ziffer 4. a) – c)] auch im Falle eines Rücktritts des Auftraggebers im jeweiligen Bearbeitungsjahr unter Berücksichtigung des jeweiligen Bearbeitungsstandes.
5. Vergütung bei Kündigung von anderweitigen Leistungen (z. B. Abo; Mehrjahresaufträge), Terminausfallgebühren
Kündigt der Auftraggeber oder HDM den Vertrag, findet Ziff. 4 dieser AGB keine Anwendung. Es gelten für den Vergütungsanspruch von HDM folgende Regelungen:
- Der zwischen HDM und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine automatische Verlängerung des Vertrags („Abo“) vereinbart Wurde eine automatische Verlängerung („Abo“) vereinbart, muss der Vertrag bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Erfolgt eine fristgerechte Kündigung durch den Auftraggeber nicht innerhalb dieses Zeitraums, hat der Auftraggeber eine Bearbeitungs-
gebühr i. H. v. 80 % des Nettoauftragswertes zu tragen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig. - Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon unberührt. HDM ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen zu einer Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt:
- Erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers;
- Verzug des Auftraggebers mit der vereinbarten Vergütung, bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise mit einer Rate oder eines Betrages, der einer Rate entspricht;
- Sonstige Einstellung von Zahlungen durch den Auftraggeber oder Ankündigung durch den Auftraggeber, dies tun zu wollen;
- Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers.
- Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
6. Zurückweisung durch HDM; Inhalt des Auftrages
- HDM behält sich vor, angenommene Aufträge zurückzuweisen, wenn diese aus technischen Gründen nicht durchführbar sind oder deren Inhalt gegen die guten Sitten oder berechtigte Interessen von HDM verstoßen. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße gegen die politische und/oder religiöse Neutralität sowie sittenwidrige Inhalte. Die Änderung von Texten kann seitens HDM aus wichtigem Grund verlangt werden.
- Der Auftraggeber hat wettbewerbs-, marken-, urheber- und / oder namensrechtliche Fragen vor Auftragserteilung selbst zu klären. Der Auftraggeber versichert gegenüber HDM, über sämtliche, für die hiermit in Auftrag gegebene Veröffentlichung erforderlichen Rechte an den Inhalten uneingeschränkt zu verfügen. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die ihre Ansprüche im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten gegen HDM geltend machen, haftet allein der Auftraggeber und verpflichtet sich, HDM von Ansprüchen Dritter sowie den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung Die Versicherung gegenüber HDM bzw. die Freistellung gilt gleichermaßen auch gegenüber dem Mitherausgeber der Deutsche Tele Medien GmbH.
- Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtliche Fragen sowie Fragen der Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären.
- Eine Ausschließung von Wettbewerbsfirmen kann nicht vereinbart
7. Leistungsumfang
- Die Veröffentlichung der Standardeinträge auf Grundlage des Datenbestandes des jeweiligen Carriers erfolgt kostenfrei. Diesbezügliche Änderungswünsche sind an die zuständigen Redaktionsdienste der jeweilige Carrier zu richten. Eintragungen, die vom Standardeintrag abweichen, sind kostenpflichtig. Dies gilt auch für drucktechnisch hervorgehobene Einträge und ergänzende oder verändernde Angaben sowie im Internet für zusätzliche Suchwörter zum kostenfreien
- Platzierungsvorschriften für Print-Aufträge gelten für HDM vorbehaltlich der Unterbringungsmöglichkeit. Dreispaltige Anzeigen werden am Kopf oder Fuß der Doppelseite Bei Platzierungswünschen, die offensichtlich lediglich eine vordere Platzierung in Printobjekten erzielen sollen, behält sich HDM eine Umplatzierung nach einheitlichen Regeln vor. Änderungen vorgegebener Platzierungswünsche behält sich HDM aus umbruchtechnischen Gründen vor. Sie berühren nicht die Gültigkeit des Auftrages und berechtigen auch nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrages.
- Gemeinschaftsanzeigen rechtlich getrennter Firmen sind bedingt zulässig. In besonderen Fällen kann HDM auch solche Anzeigen In diesem Fall ist HDM jedoch berechtigt, einen Aufschlag von 10% je beteiligter Firma zu verlangen.
- HDM trifft in Fragen der Gestaltung, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenfall die letzte Der Auftraggeber erklärt sich mit der Kürzung der bestellten Daten bzw. Texte durch HDM einverstanden, wenn die bestellte Eintragung räumlich nicht anders durch- zuführen ist.
Anschriften-, Rufnummern- und sonstige Textänderungen sind HDM vom Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen, der diese Änderungen berücksichtigen wird, soweit dies noch möglich ist. Die für die Änderung entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist für die vollständige und rechtzeitige Anlieferung einwandfreier Druck- vorlagen, Manuskripte, Daten etc. verantwortlich. Werden diese erforderlichen Unterlagen nicht bis spätestens 10 Kalendertage vor Beginn der vorgesehenen Laufzeit für Internet- Aufträge bzw. nicht bis Redaktionsschluss oder innerhalb einer von HDM gesetzten Frist an HDM übersandt, ist HDM berechtigt, den Wortlaut nach eigenem Ermessen anhand des Standardeintrags der Deutschen Telekom AG zusammenzustellen und/oder den Abdruck bzw. die Veröffentlichung im Internet abzulehnen. Hierdurch entstehen für den Besteller keinerlei Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechtleistung. Die Zahlungsverpflichtung des Bestellers bleibt davon unberührt.
- Kosten für die Lieferung und Herstellung von Druckvorlagen, Zeichnungen und Daten sowie Mehrkosten für verteuernde Ausführung und zusätzliche Leistungen trägt der
- Die Vorlage von Korrekturabzügen für Zeileneintragungen sowie Grund- und Kompakteinträge ist technisch nicht möglich und daher ausgeschlossen. Korrekturabzüge für gestaltete Einträge (gerahmte Anzeigen) werden nur übersandt, wenn dies ausdrücklich vom Auftraggeber verlangt und auf dem Bestellschein oder Anzeigenmanuskript vermerkt Für Internet-Aufträge werden keine Korrekturabzüge oder Abdrucke nach Auftragserteilung vorgelegt.
Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist an HDM zurück, gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
Änderungen gegenüber der ursprünglich vereinbarten Ausführung werden von HDM berücksichtigt, soweit dies technisch noch möglich ist. Die Kosten für solche Änderungen trägt der Auftraggeber. Reduzierungen der Anzeigenhöhe berechtigen nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrags.
8. Gewährleistung
- HDM ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Ein Fehler in der Darstellung eines Internet-Auftrags liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) und/ oder Hardware
- durch Störung der Kommunikationsnetze des Internet-Providers, Online-Dienstes oder anderer Betreiber
- durch Rechnerausfall beim Internet-Provider, Online-Dienst oder bei anderen Betreibern
- durch Rechnerausfall bei HDM, seinen Dienstleistern oder bei den Betreibern der Online-Teleauskunft (http://www.tele-auskunft.de)
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste
- Bei Print-Aufträgen ist ein Nachbesserungs- oder Nacherfüllungsanspruch aus technischen Gründen ausgeschlossen. Das Recht auf Wandlung und Minderung bleibt unberührt.
- Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
- HDM ist nur dann zum Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, verpflichtet, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
- Gegenüber Auftraggebern, die Vollkaufleute sind, wird die Haftung für jede Fahrlässigkeit
- Ansprüche des Auftraggebers auf Neudruck, Einfügung, Versendung oder Veröffentlichung von Berichtigungsnachrichten sind ausgeschlossen.
- Eine Haftung von HDM wegen leichter Fahrlässigkeit kommt nur in Betracht, wenn vertragswesentliche Pflichten dergestalt verletzt worden sind, dass der Vertragszweck gefährdet ist, wobei die Haftung auf beim Vertragsschluss vorhersehbare Schäden beschränkt ist.
- Eine Haftung von HDM wegen einfachen fahrlässigen Verhaltens einzelner Angestellter bei der Bearbeitung einer Vielzahl von Aufträgen kommt nicht in Betracht.
- Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zum Die Rügefrist bei offenkundigen Mängeln beginnt mit Erscheinen des Objekts für Print-Aufträge und mit der Veröffentlichung der Aufträge für Internet-Aufträge und endet jeweils nach 30 Tagen. Sie sind anspruchserhaltend HDM innerhalb dieser Frist schriftlich anzuzeigen, damit die entsprechenden Korrekturen HDM vorgenommen werden können. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge während der Rügefrist, so gilt der Auftrag als ordnungsgemäß durchgeführt.
- Bei Print-Aufträgen werden Farbanzeigen immer in Prozessfarben (Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz) nach Euroskala HKS-, Pantone- oder andere Sonderfarben werden aus technischen Gründen in Prozessfarben umgewandelt. Aus technischen Gründen kann die farbliche Wiedergabe bei der Umwandlung von Sonderfarben in Prozessfarben immer nur annähernd erfolgen. HDM übernimmt insoweit keine Gewähr für eine farbgenaue Wiedergabe von Sonderfarben. Farbschwankungen sind drucktechnisch nicht auszuschließen. Die Belegung eines Printobjektes mit Streuwerbung (z.B. Eckanzeigen, Herzanzeigen, Rand- leisten, etc.) erfolgt auf mindestens 90% der zur Verfügung stehenden Seiten im alphabe- tischen Teil des jeweiligen Verzeichnisses, während maximal 10% des Seitenumfanges dem Anzeigeneinzelverkauf vorbehalten bleibt. Serviceseiten und Sonderseiten sind von dieser Regelung ausgenommen. Streuwerbung erfolgt auf diesen Seiten nicht. Die Umsetzung von
Farbwünschen bei Internet-Aufträgen kann aus technischen Gründen immer nur annähernd erfolgen. HDM übernimmt insoweit keine Gewähr für eine farbgenaue Wiedergabe auf Internetseiten.
8.11 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadensersatz. Durch höhere Gewalt hervorgerufene Terminverzögerungen befreien allerdings nicht von der beiderseitigen Leistungspflicht.
- Sind mehrere Eintragungen in Auftrag gegeben, von denen ein Teil mangelhaft ist, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung für auftragsgemäß ausgeführte Anzeigen zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- HDM haftet nicht für die Einhaltung eines bestimmten Laufzeitbeginns bei Internet- Aufträgen und nicht für die Einhaltung eines bestimmten Erscheinungstermins der Print- Telefonbücher. Er übernimmt auch keine Gewähr für eine bestimmte Laufzeit einer Buchausgabe. Hier beträgt die Laufzeit in der Regel 12 Monate. Für den Fall, dass diese kürzer oder länger ausfällt befreien sich die Parteien von gegenseitigen Ersatzansprüchen.
- Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der bestellte Eintrag auch in andere elektronische und/oder andere Print-Verzeichnisse übernommen wird. HDM haftet nicht für Abweichungen in Art und Umfang der Einträge. Im Rahmen der Integration können die Anzeigendaten gegebenenfalls aufbereitet und verändert werden.
- Werden Mehrwert-Rufnummern in Werbeanzeigen veröffentlicht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Pflichtangaben zu den Preisen gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen.
9. Zahlungsbedingungen / Abtretung / Preise
Die Rechnung ist sofort ohne jeden Abzug fällig. Bei Mehrjahresaufträgen und/oder Abonnementaufträgen erfolgt die jeweilige Rechnungsstellung jährlich pro Ausgabe. Spätestens mit Ablauf von 30 Tagen seit Zugang der Rechnung gerät der Käufer mit der Zahlung automatisch in Verzug.
- Ab diesem Zeitpunkt sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % zzgl. des jeweiligen Basiszinssatzes zu entrichten. Bei Werkverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 9 % über dem Basiszinssatz. Ein Schuldner, der nicht Verbraucher ist, kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug (§ 286 Abs. 3 Satz 2 BGB).
- Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden höheren Schadens behält sich der Ver- lag vor. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird für die 1. vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 12,50 berechnet, für jede weitere vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 7,20.
Der Zugang der PreNotification im Rahmen eines SEPA-Lastschrift-Mandats erfolgt einen Tag vor Fälligkeit.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm zustehenden Ansprüche und vertraglichen Verpflichtungen auf Dritte überzuleiten.
- HDM ist nach Ablauf der Abrechnungsperiode berechtigt, die Entgelte mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht binnen einer von HDM gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. HDM weist den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
- Ist vertraglich eine Ratenzahlung vereinbart und befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate oder eines Betrages, der einer Rate entspricht, in Verzug, so wird die gesamte Forderung auf einmal fällig. Darüber hinaus ist HDM berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadenersatz durch HDM bleibt vorbehalten.
10. Inverssuche
Der Auftraggeber wurde auf die Möglichkeit der Inverssuche seiner in Auftrag gegebenen Insertion hingewiesen. Durch die Unterzeichnung der Inverssuche auf dem Auftragsschein erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag, dass seine bestellte Insertion in den Onlineverzeichnissen des Auftraggebers über Inverssuche gefunden werden darf.
11. Google Business Profil / Bing Places
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass HDM besuchsfördernde Maßnahmen hinsichtlich der Homepage des Auftraggebers, insbesondere durch Anlage eines Google Business Profil und Bing Places Kontos bzw. durch Anforderung der Administrationsrechte eines bestehenden Google Business Profils und Bing Places Eintrages und Verknüpfung mit der Website des Auftraggebers, durchführen kann. Insbesondere wird HDM Maßnahmen ergreifen, damit der Standort des Auftraggebers in Google Maps und Bing Maps sowie im Rahmen der Google- und Bing-Suchergebnisse angezeigt wird. HDM übernimmt weder Gewährleistung dafür, dass die Informationen veröffentlicht werden, noch dafür, dass sich die Maßnahmen tatsächlich besuchsfördernd auswirken. Der kostenfreie Leistungsumfang besteht im Anlegen neuer Einträge bzw. in der Übernahme der vorhandenen Eintragsdaten (Firmenname, Anschrift, Telefonnummer) durch HDM und deren Veröffentlichung im Google Business Profil und Bing Places Eintrag.
Im Falle eines Widerspruchs des Auftraggebers zur Veröffentlichung seiner Daten innerhalb eines Google Business Profils und Bing Places-Kontos wird sich HDM um schnellstmögliche Löschung der Konten bemühen, sofern das Google Business Profil oder das Bing Places- Konto von HDM neu angelegt wurde. Einzelne Daten, die HDM bei einem bereits existierenden Google Business Profil oder Bing Places-Konto neu hinzugefügt hat, kann HDM direkt wieder löschen. Auf Wunsch kann dem Auftraggeber auch die Inhaberschaft an den Konten übertragen werden.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand; anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, soweit der Auftraggeber ein Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(2) Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Hannover vereinbart, falls der Auftraggeber zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und/oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Bestimmung oder Klausel des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder wer- den, so gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Klausel dasjenige, was die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Klausel rechtlich wirksam vereinbart hätten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, insoweit alle erforderlichen Erklärungen abzugeben.
14. Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
HDM nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil. Es besteht diesbezüglich keine gesetzliche Verpflichtung.