Präambel

Der Vertrag kommt mit der Heise Media Service GmbH & Co. KG, Karl-Wiechert-Allee 10, 30625 Hannover, Registergericht Hannover HRA 26556, Persönlich haftende Gesellschafterin: Heise Media Service Geschäftsführung GmbH, Registergericht Hannover HRB 60176, Geschäftsführender Gesellschafter: Ansgar Heise, Geschäftsführer: Karsten Marquardsen (nachfolgend „HMS“ genannt) zustande. Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen HMS und dem jeweiligen Auftraggeber und werden mit der Bestellung ausdrücklich anerkannt.

1. Zustandekommen des Vertrages, Datenweitergabe, Schutzrechte Dritter

(1) Angebote von HMS sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftrag des Auftraggebers und Annahme von HMS zustande.

(2) Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit seiner Unterzeichnung unter den Bestellschein, als auch durch die Übersendung einer elektronischen Nachricht (insb. E-Mail bzw. Fax) oder die Übermittlung per Telefon rechtsverbindlich. Der Auftraggeber hat die rechtliche Zulässigkeit vor Auftragserteilung selbst zu klären und stellt HMS insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere stellt der Auftraggeber vor Auftragserteilung sicher, dass er sämtliche erforderlichen Rechte zur Weitergabe der einzustellenden Informationen besitzt. Dies gilt insbesondere für alle entsprechenden Rechte an Bildern und / oder Logos. Dazu überträgt der Auftraggeber an HMS ein vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung an allen Werken oder Werkteilen, sowie Datenbanken oder jeden anderen Produktinformationen zur Erfüllung dieses Vertrages durch HMS, einschließlich des Rechts, diese Inhalte mit Printmedien, online, auf CD-ROM, und jeder bekannten oder unbekannten digitalen und/oder mobilen Ausprägung, etc. zu publizieren, auch zu Werbezwecken. Der Auftraggeber stellt HMS von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Weitergehende Ansprüche von HMS bleiben unberührt. Soweit es für die Erbringung der von HMS geschuldeten Leistungen erforderlich ist, räumt der Auftraggeber HMS das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, widerrufliche Recht ein, Namen, Daten und Kennzeichnung des Auftraggebers sowie für die Durchführung der von HMS geschuldeten Leistungen ggf. erforderliche Materialien ausschließlich für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Der Auftraggeber sichert zu, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen und stellt HMS im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte von allen damit zusammenhängenden Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei.

(3) Der Auftrag ist angenommen, wenn HMS ihn nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen zurückweist.

2. Inhalt des Vertrages

Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus dem durch HMS angenommenen, konkreten Auftrag des Auftraggebers unter Berücksichtigung der nachstehenden abstrakten Beschreibungen der von HMS angebotenen Leistungen:

2.1 Homepages, Apps, Mobile Webseiten

(1) HMS stellt dem Auftraggeber während der Geltungsdauer dieser Dienstleistungsvereinbarung eine gestaltete Internetpräsenz bzw. App-Präsenz und die damit verbundenen Dienste zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang für Homepages ist unter www.heise-homepages.de bzw. für mobile Webseiten und Apps unter www.heise-regioconcept.de/produkte/apps beschrieben und nur wie dort dargestellt zu beziehen. HMS räumt dem Auftraggeber für die Geltungsdauer dieses Vertrages das einfache, nicht übertragbare und auf die Laufzeit beschränkte Recht ein, die Software zur Pflege eines eigenen Webauftritts zu nutzen und diesen Webauftritt im Internet Dritten zugänglich zu machen.

(2) Im Fall einer Ablehnung oder einer nachträglichen Löschung der mobilen Applikation aus einem oder mehreren App Stores entfällt die Verpflichtung auf Erfüllung dieses Vertragsbestandteils durch HMS. Der Vertrag im Übrigen bleibt unberührt.

(3) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen, sie zu verleihen oder zu vermieten oder in anderer Form auf Dritte zu übertragen, oder zu ändern, zu übersetzen, Reverse Engineering zu betreiben, zu dekompilieren oder disassemblieren oder sonstige Derivate zu erstellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Überlassung oder Einsichtnahme des Quellcodes der überlassenen Software besteht nicht.

(4) HMS vermittelt die Anmeldung und Registrierung von Wunschadressen als SecondLevel-Domain. Die nachfolgenden Regelungen gelten entsprechend, falls HMS dem Auftraggeber eine Wunschadresse als Subdomain unterhalb einer SecondLevelDomain zur Verfügung stellt.

(5) HMS betreut während der Geltungsdauer dieses Vertrages die von dem Auftraggeber über HMS angemeldeten und registrierten Domainnamen auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien und Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestellen.

(6) Nach Fertigstellung der Endversion ist der Auftraggeber zur Abnahme der Software verpflichtet, sofern die Software im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist.

(7) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist HMS berechtigt, die dem Auftraggeber zugeordneten Domainnamen zu löschen bzw. die Löschung bei der jeweiligen Vergabestelle zu beauftragen, auch wenn von dem Auftraggeber ein Dritter als Nutzungsberechtigter mitgeteilt worden ist.

(8) Sollte der Auftraggeber oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter mit schriftlich nachzuweisender Zustimmung des Auftraggebers nach Vertragsende die Weiterbenutzung eines Domainnamens über einen anderen Anbieter wünschen, wird HMS hierzu unverzüglich die erforderliche Freigabe ohne zusätzliches Entgelt erteilen, sofern der Auftraggeber gegenüber HMS bestehende Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung vollständig ausgeglichen hat.

(9) Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von HMS steht HMS an dem zur Verfügung gestellten Domainnamen ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht zu. Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung der von ihm zu entrichtenden Vergütung in Verzug, ist HMS nach vorheriger schriftlicher Ankündigung unter Einräumung einer weiteren Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen nach Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, den Domainnamen bei der zuständigen Vergabestelle löschen zu lassen oder aber entgeltlich unter Anrechnung auf die bestehende Restforderung des Auftraggebers eigenständig zur Nutzung auf Dritte zu übertragen.

(10) Im Rahmen der Internetpräsenz inkl. Domain stellt HMS dem Auftraggeber zu bestimmten Produkten E-Mail-Accounts zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sämtliche Aktionen, die über seinen E-Mail-Account ausgeführt werden. Er verpflichtet sich, durch die Nutzung seines E-Mail-Accounts nicht gegen geltende Rechtsvorschriften oder die Rechte Dritter zu verstoßen.

(11) Für die für den Internetzugang notwendigen Hardware und Softwarevoraussetzungen hat der Auftraggeber selbst auf eigene Kosten zu sorgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Nutzung der Internetpräsenz oder Teilen hiervon, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber die Internetpräsenz sowie die HMS Leistungen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:

a) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder EMails (sog. „Spamming/MailBombing“);

b) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken ohne deren Einwilligung, es sei denn zu dem Dritten besteht eine Geschäftsbeziehung und es kann aufgrund objektiver Umstände berechtigterweise von einem mutmaßlichen Einverständnis des Dritten mit dem Empfang von Werbe-E-Mails ausgegangen werden;

c) das Fälschen von Mail oder Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren, Trojanern oder anderem schädlichen Code;

d) die Beeinträchtigung oder Verletzung der Privatsphäre Dritter.

Eine Überwachung oder Überprüfung der publizierten Inhalte durch HMS findet nicht statt.

(12) Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe eines Impressums nach den gesetzlichen Vorschriften auf seinen Webseiten verpflichtet. HMS übernimmt keine Verantwortlichkeit in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit bzw. Pflege des Impressums.

(13) Die Nutzung der Internetpräsenz erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit sowie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Auftraggebers. Alle im technischen System gespeicherten Daten zur Bereitstellung der Internetpräsenz werden spätestens 60 Tage nach Beendigung des Vertrags gelöscht.

2.2 Suchmaschinenmarketing

(1) HMS wird für den Auftraggeber bei Internetsuchdiensten (z. B. Google oder Bing)  ein Werbekonto einrichten, welches von HMS verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und HMS zustande.

(2) Der Auftraggeber akzeptiert hierzu ebenfalls die Nutzungsbedingungen der verwendeten Internetsuchdienste. Bei Beauftragung von Google Ads gelten die zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die unter https://payments.google.com/u/0/paymentsinfofinder abzurufen sind. Bei Beauftragung von Microsoft Advertising gelten die zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die unter https://about.ads.microsoft.com/en-us/resources/policies/microsoft-advertising-agreement abzurufen sind.

(3) HMS wird auf diesem Werbekonto Suchwörter für den Auftraggeber einbuchen, bei deren Eingabe in die Suchmaske und anschließender Suche durch die Internetsuchdienste für den jeweiligen Nutzer sichtbare Anzeigetexte angezeigt werden können.

(4) HMS wird auf der Grundlage der festgelegten Keywords Anzeigentexte entwerfen, die auf dem Werbekonto hinterlegt werden und die bei Eingabe der für den Auftraggeber hinterlegten Keywords auf den Webseiten der Internetsuchdienste erscheinen sollen. Die Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.

(5) HMS wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.

(6) HMS kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.

(7) HMS wird bei Auftragsdurchführung die Option „weitgehend passende Keywords“ wählen, mit der der Erfolg einer Kampagne erhöht werden soll. Im Rahmen dieser Funktion schalten die Internetsuchdienste die Anzeigen des Auftraggebers für relevante Varianten der angegebenen Keywords. Welche Keywords als „relevante Varianten“ anzusehen sind, wird allein durch die Internetsuchdienste bestimmt. HMS übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Auftraggeber mit Blick auf die Auswahl und Zusammenstellung der von den Internetsuchdiensten im Rahmen dieser Option gewählten Keywords.

(8) Der Auftraggeber kann jederzeit über eine Onlineschnittstelle ein Reporting abrufen, um so den Erfolg der Suchmaschinenwerbung nachvollziehen zu können. Zugangsdaten zu dieser Onlineschnittstelle erhält der Auftraggeber bei Aktivierung seiner Suchmaschinenwerbung. Das Vertragsverhältnis berechtigt den Auftraggeber nicht, nach Vertragsbeendigung die Herausgabe des Benutzerkontos bzw. der von HMS auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten zu verlangen.

(9) Sofern das vom Auftraggeber beauftragte Budget in einem Monat nicht vollständig verbraucht wird, überträgt HMS das verbleibende Budget auf den Folgemonat. Verbleibt dem Auftraggeber zum Vertragsende noch unverbrauchtes Budget, so wird der Vertrag noch für längstens 6 Monate fortgeführt, damit dieses Budget verbraucht werden kann. Nach diesem Zeitraum gilt das Budget als aufgebraucht.

2.3 Social-Media-Anzeigen, Facebook-Unternehmensseiten, Social Media Content Creation

(1) HMS wird für den Auftraggeber beim Internetdienst Facebook in einem HMS eigenen Benutzerkonto Anzeigen einbuchen bzw. Profilseiten anlegen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und HMS zustande.

(2) HMS wird auf diesem Benutzerkonto Anzeigen für den Auftraggeber einbuchen, die dem jeweiligen Nutzer angezeigt werden können, wenn die vom Auftraggeber bekannt gegebenen Parameter (z.B. Ort oder Zielgruppe) beim jeweiligen Nutzer zutreffen. Die Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.

(3) HMS wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.

(4) HMS kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.

(5) HMS wird dem Auftraggeber im Falle von Facebook-Unternehmensseiten Zugriffsrechte zur Pflege von Inhalten einräumen. Der Auftraggeber ist selbst für die Pflege von Inhalten verantwortlich.

(6) HMS postet und kommentiert auf den Social Media-Kanälen (vor allem Facebook und Google My Business) nur im Auftrag des Auftraggebers. HMS kommt diesem Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie in Rücksprache mit dem Auftraggeber nach. Ansprüche Dritter ggü. dem Auftraggeber adressieren ausschließlich an den Auftraggeber. Urherber*innenrechtsverletzungen, Eigentumsrechteverletzungen und dergleichen auf Social Media-Kanälen gehen nur zu Lasten des Auftraggebers. Für Schäden, die durch Posten, Kommentieren oder sonstige redaktionelle Arbeit der HMS auf den Social Media-Kanälen des Auftraggebers für den Auftraggeber oder Dritten entstehen, ist HMS nicht zur Verantwortung zu ziehen.

2.4 Videos und Fotos

(1) HMS produziert, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem von HMS beauftragten Dienstleister, für den Auftraggeber Imagefilme und Fotos zur Einbindung in Online-Verzeichnismedien und anderen Internetpräsenzen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und HMS zustande.

(2) HMS stellt dem Auftraggeber auf Wunsch eine Kopie des produzierten Videos bzw. Fotos per E-Mail zur Verfügung.

(3) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Aushändigung des Rohmaterials ist ausgeschlossen.

(4) Der Auftraggeber ist verantwortlich, vor dem Auftragsbeginn sämtliche erforderlichen Film- und Fotogenehmigungen, insbesondere bei seinen Mitarbeitern, für HMS einzuholen.

(5) Änderungen der fertig gestellten Videos bzw. Fotos nach Vorgaben des Auftraggebers sind zusätzlich vergütungspflichtig.

2.5 Google Street View

(1) HMS produziert, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem von HMS beauftragten Dienstleister, virtuelle Touren, die die Geschäftsräume des Auftraggebers zeigen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und HMS zustande.

(2) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Aushändigung des Rohmaterials ist ausgeschlossen.

(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich, vor dem Auftragsbeginn sämtliche erforderlichen Film- und Fotogenehmigungen, insbesondere bei seinen Mitarbeitern, für HMS einzuholen.

(4) Änderungen des fertig gestellten Google Street Views nach Vorgaben des Auftraggebers sind zusätzlich vergütungspflichtig.

2.6 Suchmaschinenoptimierung (SEO)

(1) HMS übernimmt die Bearbeitung von SEO-Aufgaben im Bereich der Onsite-Optimierung (z.B. Textoptimierung, Empfehlungen für technische
Verbesserungen) und Offsite-Optimierung (außerhalb der zu optimierenden Webseite, z.B. durch Link-Building). Ziel der SEO-Aufgaben ist, die Bekanntheit der Webseite in Suchmaschinenergebnisseiten zu steigern. Die zu optimierende Webseite wird mit Beginn der Bearbeitung einem Standort-Audit unterzogen. HMS
schlägt dem Auftraggeber eine Liste von Suchbegriffen vor, für deren Optimierung die SEO-Aufgaben durchgeführt werden. Der Autraggeber validiert diese Liste innerhalb einer angemessenen Frist.

(2) Die Veröffentlichung und Positionierung der Webseite des Auftraggebers in den Ergebnissen der Suchmaschine liegt im alleinigen Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenanbieters. HMS ist nicht verpflichtet, bestimmte Ergebnisse auf Basis der durchgeführten SEO-Aufgaben zu erzielen. HMS stellt im Rahmen der
Suchmaschinenoptimierung lediglich die Mittel zur Verbesserung der Bekanntheit der Webseite in Suchmaschinenergebnisseiten zur Verfügung.

(3) HMS ermöglicht dem Auftraggeber den Zugriff auf eine Auswertung, über das die Rankings der optimierten Suchbegriffe und die Arbeitshistorie jederzeit abgerufen werden können.

(4) HMS kann Zugang zur zu optimierenden Webseite beim Auftraggeber beantragen. Erteilt der Auftraggeber den Zugang nicht, ist er verpflichtet, die von HMS vorgeschlagenen Verbesserungen innerhalb einer angemessenen Frist anzuwenden. Kommen vom Auftraggeber beauftragte Dritte dessen Weisungen zur Anwendung der Verbesserungen nicht nach, kann die Zahlung der Leistung weder ausgesetzt noch bestritten werden.

2.7 ContentBoost

(1) HMS verfasst für den Auftraggeber Webseiten-Texte, mit dem Ziel die Webseite für vereinbarte Suchbegriffe in Suchmaschinenergebnisseiten besser findbar zu machen.

(2) Die Veröffentlichung und Positionierung der Webseite des Auftraggebers in den Ergebnissen der Suchmaschine liegt im alleinigen Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenanbieters. HMS ist nicht verpflichtet, durch die Bereitstellung der ContentBoost-Texte eine Verbesserung der Findbarkeit oder Platzierung in
Suchmaschinenergebnisseiten zu erzielen.

(3) HMS ist nicht verpflichtet, fachlich vollständig einwandfreie Texte zu erstellen. Der Auftraggeber kann, im Rahmen der vereinbarten Korrekturschleife, Hinweise zu fachlichen Korrekturen geben. Hierzu hat der Auftraggeber eine angemessene Frist einzuhalten.

3. Zurückweisung des Auftrags durch HMS, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Änderungswünsche und Wettbewerb

(1) HMS behält sich vor, auch angenommene Aufträge zurückzuweisen, wenn diese aus technischen Gründen nicht durchführbar sind, der Inhalt gegen die guten Sitten oder berechtigte Interessen von HMS verstößt oder der Inhalt gegen die Werberichtlinien von Erfüllungsgehilfen verstößt. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße gegen die politische und/oder religiöse Neutralität sowie sittenwidrige Inhalte. HMS ist darüber hinaus berechtigt, Dienstleistungen oder Zugänge im Falle einer gesetzeswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung zu sperren. HMS wird den Auftraggeber hierüber informieren. Der Auftraggeber bleibt HMS gegenüber vergütungspflichtig.

(2) Ist es dem Auftraggeber aus nicht von HMS zu vertretenden Gründen nicht möglich, die für die Inanspruchnahme bestimmter individueller Leistungen erforderlichen Vertragsbeziehungen mit Dritten einzugehen, stellt dies HMS von seiner diesbezüglichen Leistungspflicht frei.

(3) Der Auftraggeber stellt HMS auf Anfrage alle für die Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen sowie insbesondere Fotos o.ä. zu Verfügung. HMS ist berechtigt, dem Auftraggeber zur Vornahme der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass HMS den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde.

(4) Jeder Änderungswunsch zum Auftrag ist unter Angabe der Auftragsnummer schriftlich an HMS zu richten.

4. Kündigung/ Stornierung des Auftraggebers, Kündigung/ Stornierung von HMS, Terminausfallgebühren

(1) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so gilt mit Hinblick auf den Zahlungsanspruch von HMS Folgendes:

1. Für alle vereinbarten Leistungen, mit Ausnahme von Google Ads, Suchmaschinenoptimierung und Social-Media-Anzeigen / Facebook-Unternehmensseiten hat der Auftraggeber folgende Vergütung an HMS zu zahlen,

a. bei Kündigung binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss: 0 % der vereinbarten Vergütung;
b. bei Kündigung nach 7 Tagen nach Vertragsschluss: 25 % der vereinbarten Vergütung;
c. nach Beginn der Arbeiten durch HMS, aber vor Abschluss (Gestaltungsphase): 70 % der vereinbarten Vergütung;
d. nach Abschluss der Arbeiten (Abschluss der Gestaltungsphase): 100 % der vereinbarten Vergütung.

2. Soweit der Vertrag Google Ads, eine Suchmaschinenoptimierung oder Social-Media-Anzeigen/ Facebook-Unternehmensseiten umfasst, hat der Auftraggeber folgende Vergütung an HMS zu zahlen,

a. Bei Kündigung binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss: 0 % der vereinbarten Vergütung;
b. Bei Kündigung nach 7 Tagen nach Vertragsschluss: 25 % der vereinbarten Vergütung;
c. Nach Start der Kampagne 40 % und entstandenen Mediakosten.

In allen Fällen sind die ersparten Aufwendungen von HMS anzurechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig.

(2) Ist der Auftraggeber der Aufforderung von HMS zur Mitwirkung, insbesondere über die Zurverfügungstellung von Informationen, die für die Leistungserbringung notwendig sind, auch nach entsprechender Aufforderung und Fristsetzung nicht nachgekommen, so gilt der Vertrag als aufgehoben. Mit Hinblick auf den Vergütungsanspruch von HMS gilt Abs. 1 entsprechend. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

(3) Fällt ein zwischen dem Auftraggeber und HMS vereinbarter Besuchstermin aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen aus, ist HMS berechtigt, Terminausfallgebühren wie folgt zu berechnen:

a) Videos, Fotos, Fotopaket, Google Street View:

  • 4 Arbeitsttage vor Termin: 30% vom Nettoauftragswert.
  • 2 Arbeitstage vor Termin: 50% vom Nettoauftragswert.
  • 1 Arbeitstag vor Termin bzw. am selben Tag: 100% vom Nettoauftragswert.

b) Homepage, App mit Vor Ort-Gestaltung:

  • 4 Arbeitstage vor Termin: 75€.
  • 2 Arbeitstage vor Termin: 100€.
  • 1 Arbeitstag vor Termin bzw. am selben Tag: 150€.

Als Arbeitstage werden die Wochentage Montag – Freitag vereinbart.

5. Korrekturabzüge

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Korrekturabzüge oder Abdrucke. Sofern HMS einen Korrekturabzug übersendet, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen innerhalb der ihm gesetzten Frist an HMS zurückzusenden. Tut er dies nicht, gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.

6. Preise, Abnahme, Fälligkeit, Verzug

(1) Die Nutzungen der Leistungen von HMS erfolgt zu den jeweils vereinbarten Preisen.

(2) Der Auftraggeber und HMS sind sich darüber einig, dass die Abnahme der Leistung durch die Zur-Verfügungstellung der Leistung durch HMS erfolgt. Soweit HMS dem Auftraggeber die Zur-Verfügungstellung der Leistung mitteilt, gilt die Abnahme als erteilt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht binnen 7 Werktagen unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

(3) HMS stellt dem Kunden über die vertraglich vereinbarten Leistungen nach deren Fertigstellung eine Rechnung aus. Rechnungen von HMS sind sofort und ohne Abzug fällig.

(4) Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird für die erste vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 12,50 berechnet, für jede weitere vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 7,20. Darüber hinaus behält sich HMS das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.

(5) Ist vertraglich eine Ratenzahlung vereinbart und befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate oder eines Betrages, der einer Rate entspricht, in Verzug, so wird die gesamte Forderung auf einmal fällig. Darüber hinaus ist HMS berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadenersatz durch HMS bleibt vorbehalten.

(6) Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Zahlungsansprüchen von HMS ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Laufzeit, Abonnement („Abo“) und Kündigung

(1) Der zwischen HMS und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine automatische Verlängerung des Vertrags („Abo“) vereinbart wurde. Wurde eine automatische Verlängerung („Abo“) vereinbart, muss der Vertrag bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon unberührt. HMS ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen zu einer Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt:

  • Erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers;
  • Verzug des Auftraggebers mit der vereinbarten Vergütung, bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise mit einer Rate oder eines Betrages, der einer Rate entspricht;
  • Sonstige Einstellung von Zahlungen durch den Auftraggeber oder Ankündigung durch den Auftraggeber, dies tun zu wollen;
  • Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

8. Haftung

(1) Im Anwendungsbereich des TKG bleibt die darin enthaltene Haftungsregelung unberührt.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von HMS auf das 5-fache der Auftragssumme beschränkt. Diese Beschränkung ersetzt nicht den Nachweis des Schadens.

(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden auf Grund von Datenverlusten oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Auftraggebers vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch Dritte z.B. in Form von Hackerangriffen, oder die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können, ist ausgeschlossen.

(4) Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Daten. Erklärungen Dritter aus der Sphäre des Auftraggebers hat dieser gegen sich geltend zu lassen.

9. Gewährleistung

HMS ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Ein Fehler in der Darstellung des Auftrags liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:

  1. durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) und/oder Hardware;
  2. durch Störung der Kommunikationsnetze des Internet-Providers, Online-Dienstes oder anderer Betreiber;
  3. durch Rechnerausfall beim Internet-Provider, Online-Dienst oder bei anderen Betreibern;
  4. durch Rechnerausfall bei HMS oder seinen Dienstleistern;
  5. durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern).

HMS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der von HMS geschuldeten Leistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

10. Passwörter

(1) Im Rahmen der von HMS erbrachten Dienstleistungen kann dem Auftraggeber bei bestimmten Produkten eine Benutzerkennung und ein Kennwort von HMS gegeben werden, oder der Auftraggeber vergibt an sich selbst als Zugriffsberechtigung eine Benutzerkennung und ein Kennwort.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Benutzerkennung und Kennwort geheim zu halten und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen.

(3) Der Auftraggeber wird HMS unverzüglich darüber informieren, wenn er Kenntnis davon erhält, dass Benutzerkennung oder Kennwort unbefugten Dritten bekannt sind bzw. eine missbräuchliche Nutzung festgestellt worden ist und diese ändern.

(4) Für alle Handlungen, die unter Verwendung oder Missbrauch der Benutzerkennung und/oder des Kennwortes erfolgen, ist der Auftraggeber allein verantwortlich oder haftbar. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Homepage-Bereich, wenn der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person Änderungen vornimmt, die wirtschaftliche oder rechtliche Folgen haben. Eine Gewährleistung oder Haftung von HMS besteht insoweit nicht.

11. Änderung der AGB

HMS ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu ändern oder zu ergänzen, sofern es sich nicht um solche Klauseln handelt, die wesentliche Vertragsbestandteile darstellen. Die geänderten oder ergänzten Vertragsbedingungen werden dem Auftraggeber an die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses zu benennende E-mail-Adresse übersandt. Widerspricht der Auftragnehmer den geänderten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, werden die Änderungen wirksam. HMS wird den Auftraggeber im Rahmen der Übermittlung der geänderten Vertragsbedingungen auf sein Widerspruchsrecht hinweisen. Im Fall des Widerspruches ist HMS berechtigt, die zwischen HMS und dem Auftraggeber bestehenden vertraglichen Vereinbarungen, in die diese AGB mit einbezogen wurden, ordentlich zu kündigen.

12. Kooperationspartner, Datenspeicherung, Übertragung an Dritte, Agenturen

(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die bestellte Werbung auch in andere Verzeichnisse und soziale Netzwerke übernommen wird. HMS haftet nicht für Abweichungen in Art und Umfang der Einträge.

(2) Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.

(3) HMS ist befugt, den Vertrag als Ganzes mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Hierzu erteilt der Auftraggeber mit Vertragsschluss seine Zustimmung.

(4) Soweit der Auftrag über eine Agentur abgewickelt wird, haftet die Agentur für die Richtigkeit der übermittelten Daten. Eine Agenturvergütung für andere Agenturen setzt voraus, dass HMS die Texte der Eintragungen und technisch wiedergabefähige Vorlagen liefert und den Auftrag im eigenen Namen erteilt. Die von HMS gewährte Mittlervergütung (Provision) darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. HMS muss für jeden seiner Auftraggeber einen gesonderten Auftrag erteilen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung erforderlichen Informationen bereitstellen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand; anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, soweit der Auftraggeber ein Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(2) Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Hannover vereinbart, falls der Auftraggeber zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und/oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

HMS nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetztes teil. Es besteht diesbezüglich keine gesetzliche Verpflichtung.

 

Heise Media Service GmbH & Co. KG

Karl-­Wiechert­-Allee 10, 30625 Hannover
Telefon: (0511) 5352-­0, Telefax: (0511) 5352­-630, E­-Mail: service-hms@heise.de

Registergericht Hannover HRA 26556
Persönlich haftende Gesellschafterin: Heise Media Service Geschäftsführung GmbH – Registergericht Hannover HRB 60176
Geschäftsführender Gesellschafter: Ansgar Heise – Geschäftsführer: Karsten Marquardsen

Stand: Dezember 2020

Archiv: